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Nichtwohngebäude

Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude

Definition · Der Bedarfsausweis NWG ist der gerechnete Energieausweis nach DIN V 18599 im Mehrzonenmodell — Pflichtnachweis bei Verkauf, Vermietung und größeren Modernisierungen.

DIN V 18599-Mehrzonenmodell als Pflichtnachweis — wiederverwendbar als Grundlage für ein späteres Sanierungskonzept oder Förderantrag.

Problem / Anlass

Bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing eines Nichtwohngebäudes gilt nach § 80 GModG die Ausweispflicht — vorzulegen spätestens beim Besichtigungstermin. Der Verbrauchsausweis hat dabei wenig Aussagekraft (Nutzerverhalten, Leerstand, untypische Betriebszeiten), und mit dem GModG entfällt die Wahlfreiheit für NWG ohnehin: Bedarfsausweis wird Pflicht.

Zusätzlich sieht der GModG-Entwurf für NWG erstmals eine A-bis-G-Skala vor, ergänzt um THG-Emissionen, Smart-Readiness und Niedrigtemperatur-Eignung. Ab 2030 greift eine Sanierungs­pflicht (max. 3,5× Referenzgebäude), ab 2033 max. 2,95×.

Typische Anlässe: Verkauf, Neu­vermietung oder Verpachtung, Modernisierungs-Abschluss mit Pflicht zur Ausweis-Aktualisierung, GModG-Vorbereitung 2030, oder strategische Status-quo-Dokumentation vor einer Sanierungs­entscheidung — die DIN-V-18599-Modellierung ist in Folgeaufträgen wiederverwendbar.

Der Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude wird nach DIN V 18599 erstellt — anders als der Verbrauchsausweis basiert er auf der gerechneten energetischen Qualität von Hülle und Anlagentechnik. Pflicht ist er bei Verkauf, Vermietung und größeren Modernisierungen. Mit dem GModG kommt ab 01.01.2027 eine A-bis-G-Skala für NWG, zusätzliche Pflichtangaben (THG-Emissionen, Smart-Readiness, Niedrigtemperatur-Eignung) und eine NWG-Sanierungspflicht ab 2030. Das DIN-V-18599-Modell, das für den Ausweis entsteht, ist später als Grundlage für ein Sanierungskonzept (Modul 2) und KfW-BEG-NWG-Anträge weiterverwendbar.

Für wen?

  • NWG-Eigentümer und -Verwalter vor Verkauf oder Vermietung
  • Bauherren bei größerer Modernisierung mit Ausweispflicht
  • Bestandshalter, die sich vor 2030/2033 strategisch auf die NWG-Sanierungspflicht vorbereiten
  • Käufer und Investoren, die vor Erwerb belastbare Energiekennwerte brauchen

Liefergegenstand

  • Bedarfsausweis nach GEG (künftig GModG), 10 Jahre gültig
  • DIN V 18599-Mehrzonenmodell mit dokumentierter Zonierung
  • Datenaufnahme nach Bundesanzeiger-Regeln 2020 mit Fotodokumentation
  • Modernisierungsempfehlungen (Pflichtbestandteil)
  • Modell wiederverwendbar als Grundlage für späteres Sanierungskonzept (Modul 2) — Folgeauftrag deutlich günstiger

Klingt nach Ihrem Vorhaben?

Erstgespräch anfragen

Ablauf

1 Erstgespräch und Anlass-Klärung +
Klärung von Anlass (Verkauf, Vermietung, Modernisierung), Stichtagen und vorhandenen Unterlagen. Ergebnis: Auftragsumfang, Zeitplan, Daten-Checkliste, Einschätzung zur GModG-Ausweispflicht ab 2026/2030 und zum Hamburger UfR-Förderpfad.
2 Sichtung Bestandsunterlagen und Festlegung Zonierung +
Auswertung von Plänen, Bauteilaufbauten und Nutzungsprofilen für die Zonen-Festlegung nach DIN V 18599-10. Ergebnis: dokumentierte Zonierung, Liste der Datenlücken für den Vor-Ort-Termin, Plausibilitäts-Abgleich mit Verbrauchsdaten.
3 Vor-Ort-Termin mit Fotodokumentation und Bauteilaufnahme +
Begehung mit Bauteilaufnahme und Foto-Protokoll nach Bundesanzeiger-Regeln 2020. Ergebnis: Fotodokumentation als Nachweis, ergänzte Bauteilaufbauten, Anlagentechnik-Aufnahme, Aufmaß bei fehlenden Plänen.
4 DIN V 18599-Bilanzierung im Mehrzonenmodell +
Mehrzonenmodell mit Hülle und Anlagentechnik nach aktueller DIN V 18599-Reihe. Ergebnis: Endenergie- und Primärenergie-Kennwerte, CO₂-Emissionen, GEG-Vergleich gegen Referenzgebäude, GModG-Voreinordnung A–G.
5 Ausweis-Erstellung mit DIBt-Registriernummer +
Erstellung des Bedarfsausweises mit Modernisierungsempfehlungen und DIBt-Registriernummer. Ergebnis: GEG-konformer Bedarfsausweis (10 Jahre gültig), Modernisierungsempfehlungen, DIN-V-18599-Modell als wiederverwendbare Grundlage für Sanierungskonzept oder KfW-BEG-NWG-Antrag.

Voraussetzungen und benötigte Unterlagen

Die Datenaufnahme folgt den Bundesanzeiger-Regeln 2020 mit Foto­dokumentation. Was nicht vorliegt, wird im Vor-Ort-Termin nach typisierten Bauteilen ergänzt — verlängert die Bearbeitung, blockiert sie aber nicht.

  • Grundrisse, Schnitte, Ansichten und Lageplan (PDF oder CAD); bei fehlenden Plänen ist Aufmaß erforderlich
  • Bauteilaufbauten, soweit dokumentiert (Außenwand, Dach, Boden, Fenster, ggf. Innenbauteile zwischen Zonen)
  • Anlagentechnik: Wärmeerzeuger, Verteilung, Übergabe, Warmwasser, Lüftung, Klima, Beleuchtung — jeweils mit Baujahr und Leistungsdaten
  • Nutzungsprofile pro Zone (Büro, Lager, Verkauf, Sozialräume, Sport, Versammlung) für die Zonierung nach DIN V 18599-10
  • Energieverbräuche der letzten drei Jahre als Plausibilitäts-Anker
  • Ansprechperson Facility-Management oder Hausmeister für Begehung und Rückfragen

Fehlende Unterlagen werden im Erstgespräch geklärt — Aufmaß und Anlagen­aufnahme erfolgen sonst im Vor-Ort-Termin.

Förderung

Die Erstellung des Bedarfsausweises selbst ist nicht direkt gefördert. Wird er als Vorstufe zu einer BAFA-EBN-Beratung oder einem KfW-BEG-NWG-Sanierungskonzept genutzt, ist die Folge-Beratung anteilig förderfähig — und die DIN-V-18599-Modellierung des Ausweises wird im Folgeauftrag angerechnet.

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Häufige Fragen

Wann brauche ich einen Bedarfsausweis für ein Nichtwohngebäude?

Bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing von Nichtwohngebäuden besteht Energieausweis-Pflicht nach § 80 GEG (künftig GModG). Bei größeren Modernisierungen ist nach Abschluss ein neuer Ausweis fällig. Mit dem GModG-Entwurf wird der Bedarfsausweis für NWG zur Pflicht — der Verbrauchsausweis bleibt nur noch Wohngebäuden vorbehalten. Stand: 05/2026.

Was kostet ein Bedarfsausweis NWG?

Honorare hängen stark von Größe und Zonen-Anzahl ab. Einfache Einzonen-Objekte bis 500 m² (z. B. Lager, Einzelpraxis) ab 3.000 € netto. Mehrzonen-Objekte 2–4 Zonen bis 2.500 m² (z. B. kleineres Büro mit Sozialräumen) ab 5.250 € netto. Komplexe Objekte ab 5 Zonen (Schule, Verwaltungsgebäude, Mischnutzung) ab 7.500 € netto. Konkretes Honorar nach Sichtung im Erstgespräch.

Was ändert sich mit dem GModG für den NWG-Energieausweis?

Der Kabinettsentwurf vom 13.05.2026 sieht für NWG erstmals eine A-bis-G-Skala vor (1,00–3,50 als Verhältnis zum Referenzgebäude). Zusätzliche Pflichtangaben: getrennte Ausweisung von Primär-, End- und Nutzenergie, betriebsbedingte Treibhausgas-Emissionen, Smart-Readiness-Indikator, Niedrigtemperatur-Eignung der Wärmeverteilung. Ab 2030 gilt für Bestands-NWG eine Sanierungspflicht (max. 3,5× Referenzgebäude), ab 2033 max. 2,95×. Inkrafttreten frühestens Juli 2026. Stand: 05/2026.

Kann der Bedarfsausweis als Grundlage für eine Förderung dienen?

Direkt nein — Förderprogramme wie BAFA-EBN oder KfW-BEG-NWG verlangen ein Sanierungskonzept (Modul 2) als Grundlage. Aber: Die DIN-V-18599-Modellierung aus dem Bedarfsausweis ist im Folgeauftrag wiederverwendbar — Modul 2 als Folge ist dadurch deutlich günstiger als Solo. Auch für die ab 2030 greifende NWG-Sanierungspflicht ist der Bedarfsausweis die belastbare Status-quo-Dokumentation.

Welche Datenaufnahme ist erforderlich?

Sichtung der Bestandsunterlagen (Grundrisse, Schnitte, Lagepläne, Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre, Anlagenliste mit Baujahren), Festlegung der Zonierung nach DIN V 18599-10 (40 Nutzungsprofile), Vor-Ort-Begehung mit Bauteilaufnahme und Fotodokumentation. Bei fehlenden Plänen ist Aufmaß erforderlich, was den Aufwand erhöht. Die Datenaufnahme folgt den Bundesanzeiger-Regeln 2020.

Was nicht enthalten ist

Wer eine vollständige Sanierungs-Roadmap mit Variantenvergleich und Wirtschaftlichkeit braucht, kommt mit dem Sanierungskonzept Modul 2 weiter. Der Bedarfsausweis ist Pflichtnachweis, kein Strategiepapier.

  • Kein Verbrauchsausweis NWG — ab GModG ohnehin nicht mehr für NWG zulässig
  • Keine Antragstellung für Förderprogramme als Dienstleister-Service
  • Kein DGNB-/LEED-/BREEAM-Zertifikat
  • Keine vollständige Sanierungs-Roadmap (das ist Modul 2)

Honorar

ab 3.000 € netto (1 Zone bis 500 m²) · 5.250 € netto (2–4 Zonen bis 2.500 m²) · ab 7.500 € netto (5+ Zonen oder komplex). Endpreis nach Sichtung im Erstgespräch.

Alle Preise netto, zzgl. 19 % USt. Bei Folgeauftrag (Sanierungskonzept, KfW-BEG-NWG-Antrag) wird die DIN-V-18599-Modellierung verrechnet.

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