Nichtwohngebäude
Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude
Definition · Der Bedarfsausweis NWG ist der gerechnete Energieausweis nach DIN V 18599 im Mehrzonenmodell — Pflichtnachweis bei Verkauf, Vermietung und größeren Modernisierungen.
DIN V 18599-Mehrzonenmodell als Pflichtnachweis — wiederverwendbar als Grundlage für ein späteres Sanierungskonzept oder Förderantrag.
Problem / Anlass
Bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing eines Nichtwohngebäudes gilt nach § 80 GModG die Ausweispflicht — vorzulegen spätestens beim Besichtigungstermin. Der Verbrauchsausweis hat dabei wenig Aussagekraft (Nutzerverhalten, Leerstand, untypische Betriebszeiten), und mit dem GModG entfällt die Wahlfreiheit für NWG ohnehin: Bedarfsausweis wird Pflicht.
Zusätzlich sieht der GModG-Entwurf für NWG erstmals eine A-bis-G-Skala vor, ergänzt um THG-Emissionen, Smart-Readiness und Niedrigtemperatur-Eignung. Ab 2030 greift eine Sanierungspflicht (max. 3,5× Referenzgebäude), ab 2033 max. 2,95×.
Typische Anlässe: Verkauf, Neuvermietung oder Verpachtung, Modernisierungs-Abschluss mit Pflicht zur Ausweis-Aktualisierung, GModG-Vorbereitung 2030, oder strategische Status-quo-Dokumentation vor einer Sanierungsentscheidung — die DIN-V-18599-Modellierung ist in Folgeaufträgen wiederverwendbar.
Der Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude wird nach DIN V 18599 erstellt — anders als der Verbrauchsausweis basiert er auf der gerechneten energetischen Qualität von Hülle und Anlagentechnik. Pflicht ist er bei Verkauf, Vermietung und größeren Modernisierungen. Mit dem GModG kommt ab 01.01.2027 eine A-bis-G-Skala für NWG, zusätzliche Pflichtangaben (THG-Emissionen, Smart-Readiness, Niedrigtemperatur-Eignung) und eine NWG-Sanierungspflicht ab 2030. Das DIN-V-18599-Modell, das für den Ausweis entsteht, ist später als Grundlage für ein Sanierungskonzept (Modul 2) und KfW-BEG-NWG-Anträge weiterverwendbar.
Für wen?
- NWG-Eigentümer und -Verwalter vor Verkauf oder Vermietung
- Bauherren bei größerer Modernisierung mit Ausweispflicht
- Bestandshalter, die sich vor 2030/2033 strategisch auf die NWG-Sanierungspflicht vorbereiten
- Käufer und Investoren, die vor Erwerb belastbare Energiekennwerte brauchen
Liefergegenstand
- Bedarfsausweis nach GEG (künftig GModG), 10 Jahre gültig
- DIN V 18599-Mehrzonenmodell mit dokumentierter Zonierung
- Datenaufnahme nach Bundesanzeiger-Regeln 2020 mit Fotodokumentation
- Modernisierungsempfehlungen (Pflichtbestandteil)
- Modell wiederverwendbar als Grundlage für späteres Sanierungskonzept (Modul 2) — Folgeauftrag deutlich günstiger
Klingt nach Ihrem Vorhaben?
Erstgespräch anfragenAblauf
1 Erstgespräch und Anlass-Klärung +
2 Sichtung Bestandsunterlagen und Festlegung Zonierung +
3 Vor-Ort-Termin mit Fotodokumentation und Bauteilaufnahme +
4 DIN V 18599-Bilanzierung im Mehrzonenmodell +
5 Ausweis-Erstellung mit DIBt-Registriernummer +
Voraussetzungen und benötigte Unterlagen
Die Datenaufnahme folgt den Bundesanzeiger-Regeln 2020 mit Fotodokumentation. Was nicht vorliegt, wird im Vor-Ort-Termin nach typisierten Bauteilen ergänzt — verlängert die Bearbeitung, blockiert sie aber nicht.
- Grundrisse, Schnitte, Ansichten und Lageplan (PDF oder CAD); bei fehlenden Plänen ist Aufmaß erforderlich
- Bauteilaufbauten, soweit dokumentiert (Außenwand, Dach, Boden, Fenster, ggf. Innenbauteile zwischen Zonen)
- Anlagentechnik: Wärmeerzeuger, Verteilung, Übergabe, Warmwasser, Lüftung, Klima, Beleuchtung — jeweils mit Baujahr und Leistungsdaten
- Nutzungsprofile pro Zone (Büro, Lager, Verkauf, Sozialräume, Sport, Versammlung) für die Zonierung nach DIN V 18599-10
- Energieverbräuche der letzten drei Jahre als Plausibilitäts-Anker
- Ansprechperson Facility-Management oder Hausmeister für Begehung und Rückfragen
Fehlende Unterlagen werden im Erstgespräch geklärt — Aufmaß und Anlagenaufnahme erfolgen sonst im Vor-Ort-Termin.
Förderung
Die Erstellung des Bedarfsausweises selbst ist nicht direkt gefördert. Wird er als Vorstufe zu einer BAFA-EBN-Beratung oder einem KfW-BEG-NWG-Sanierungskonzept genutzt, ist die Folge-Beratung anteilig förderfähig — und die DIN-V-18599-Modellierung des Ausweises wird im Folgeauftrag angerechnet.
Zum Förder-Hub →Häufige Fragen
Wann brauche ich einen Bedarfsausweis für ein Nichtwohngebäude?
Bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing von Nichtwohngebäuden besteht Energieausweis-Pflicht nach § 80 GEG (künftig GModG). Bei größeren Modernisierungen ist nach Abschluss ein neuer Ausweis fällig. Mit dem GModG-Entwurf wird der Bedarfsausweis für NWG zur Pflicht — der Verbrauchsausweis bleibt nur noch Wohngebäuden vorbehalten. Stand: 05/2026.
Was kostet ein Bedarfsausweis NWG?
Honorare hängen stark von Größe und Zonen-Anzahl ab. Einfache Einzonen-Objekte bis 500 m² (z. B. Lager, Einzelpraxis) ab 3.000 € netto. Mehrzonen-Objekte 2–4 Zonen bis 2.500 m² (z. B. kleineres Büro mit Sozialräumen) ab 5.250 € netto. Komplexe Objekte ab 5 Zonen (Schule, Verwaltungsgebäude, Mischnutzung) ab 7.500 € netto. Konkretes Honorar nach Sichtung im Erstgespräch.
Was ändert sich mit dem GModG für den NWG-Energieausweis?
Der Kabinettsentwurf vom 13.05.2026 sieht für NWG erstmals eine A-bis-G-Skala vor (1,00–3,50 als Verhältnis zum Referenzgebäude). Zusätzliche Pflichtangaben: getrennte Ausweisung von Primär-, End- und Nutzenergie, betriebsbedingte Treibhausgas-Emissionen, Smart-Readiness-Indikator, Niedrigtemperatur-Eignung der Wärmeverteilung. Ab 2030 gilt für Bestands-NWG eine Sanierungspflicht (max. 3,5× Referenzgebäude), ab 2033 max. 2,95×. Inkrafttreten frühestens Juli 2026. Stand: 05/2026.
Kann der Bedarfsausweis als Grundlage für eine Förderung dienen?
Direkt nein — Förderprogramme wie BAFA-EBN oder KfW-BEG-NWG verlangen ein Sanierungskonzept (Modul 2) als Grundlage. Aber: Die DIN-V-18599-Modellierung aus dem Bedarfsausweis ist im Folgeauftrag wiederverwendbar — Modul 2 als Folge ist dadurch deutlich günstiger als Solo. Auch für die ab 2030 greifende NWG-Sanierungspflicht ist der Bedarfsausweis die belastbare Status-quo-Dokumentation.
Welche Datenaufnahme ist erforderlich?
Sichtung der Bestandsunterlagen (Grundrisse, Schnitte, Lagepläne, Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre, Anlagenliste mit Baujahren), Festlegung der Zonierung nach DIN V 18599-10 (40 Nutzungsprofile), Vor-Ort-Begehung mit Bauteilaufnahme und Fotodokumentation. Bei fehlenden Plänen ist Aufmaß erforderlich, was den Aufwand erhöht. Die Datenaufnahme folgt den Bundesanzeiger-Regeln 2020.
Verwandte Leistungen
- Sanierungskonzept DIN V 18599
Die DIN-V-18599-Modellierung des Ausweises wird im Sanierungskonzept (Modul 2) wiederverwendet — der Folgeauftrag wird dadurch deutlich günstiger.
Detail → - Energieaudit DIN EN 16247-1
Wenn EDL-G-Pflicht statt Verkauf oder Vermietung der Anlass ist, ist das Audit der passendere Weg.
Detail → - Klimaschutzfahrplan und CRREM-Roadmap
Die Ausweis-Bilanz ist Startpunkt für die CRREM-Pfad-Bewertung, vor allem im Hamburger 2040-Pfad.
Detail →
Was nicht enthalten ist
Wer eine vollständige Sanierungs-Roadmap mit Variantenvergleich und Wirtschaftlichkeit braucht, kommt mit dem Sanierungskonzept Modul 2 weiter. Der Bedarfsausweis ist Pflichtnachweis, kein Strategiepapier.
- Kein Verbrauchsausweis NWG — ab GModG ohnehin nicht mehr für NWG zulässig
- Keine Antragstellung für Förderprogramme als Dienstleister-Service
- Kein DGNB-/LEED-/BREEAM-Zertifikat
- Keine vollständige Sanierungs-Roadmap (das ist Modul 2)
Honorar
ab 3.000 € netto (1 Zone bis 500 m²) · 5.250 € netto (2–4 Zonen bis 2.500 m²) · ab 7.500 € netto (5+ Zonen oder komplex). Endpreis nach Sichtung im Erstgespräch.
Alle Preise netto, zzgl. 19 % USt. Bei Folgeauftrag (Sanierungskonzept, KfW-BEG-NWG-Antrag) wird die DIN-V-18599-Modellierung verrechnet.
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