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Für WEGs und Hausverwaltungen

Energieberatung Mehrfamilienhaus in Hamburg

Beschlussreife Vorlage mit Maßnahmenreihenfolge, Investitionsbedarf und Förderpfad.

Typische Anlässe: Sanierungs- oder Heizungsentscheidung · EnSimiMaV-Pflicht · Förder-Antrag (BEG, IFB-WEGfinanz)

EEE-gelistet BAFA-registriert 14 Jahre Gebäudepraxis Berufshaftpflicht 500.000 €

Wann diese Beratung sinnvoll ist

Vor der Eigentümerversammlung

Eine Sanierungs- oder Heizungs-Entscheidung steht an. Die Versammlung braucht eine technisch belastbare, beschlussreife Grundlage.

EnSimiMaV-Pflicht ab 6 WE

Bestandsgebäude mit Gas-Zentralheizung ab 6 Wohneinheiten sind seit September 2024 zum hydraulischen Abgleich Verfahren B verpflichtet — Pflicht und Förderfähigkeit zusammen.

WEG-spezifische Förderung

IFB-WEGfinanz, iSFP mit WEG-Bonus, KfW/BAFA-Programme — die Kumulierungslogik wird auf den konkreten Maßnahmenpaket-Zuschnitt geprüft.

Komplettsanierung in Vorbereitung

Effizienzhaus-Stufe als Ziel (KfW 261/262, BEG WG) braucht ein Sanierungskonzept als Antragsvoraussetzung.

Heizungstausch im Mehrfamilienhaus

Wärmepumpe, Fernwärme-Anschluss oder Hybrid-Lösung — Heizlastberechnung und Heizflächenanalyse als Grundlage für Auslegung und Fördernachweis.

Ablauf

  1. 1

    Erstprüfung

    15 Minuten Telefon oder Video — Klärung von Anlass, Eigentumsstruktur und Förderpfad-Eindruck.

  2. 2

    Angebot

    Festpreis-Angebot nach Aufwandsklärung. Leistungsumfang, Honorar und Lieferzeitraum in Textform.

  3. 3

    Beauftragung

    Verbindliche Annahme des Angebots in Textform — AGB-Bestätigung, ggf. WEG-Beschluss oder Verwalter-Vollmacht.

  4. 4

    Unterlagen und Vor-Ort-Termin

    Sichtung Bestandspläne, Energieabrechnungen, Wartungsliste, Teilungserklärung. Begehung mit Verwalter oder Beirat.

  5. 5

    Berechnung und Konzept

    iSFP MFH, Sanierungskonzept oder Einzelnachweis nach Norm. Maßnahmenreihenfolge, Investitionsbedarf und Wirtschaftlichkeit.

  6. 6

    Übergabe und Versammlungsvorbereitung

    Bericht-Erläuterung, beschlussreife Vorlage mit Förderpfad-Skizze. Optional: Vorstellung in der Eigentümerversammlung.

  7. 7

    Optional: Umsetzung und Baubegleitung

    Antragsbegleitung, Qualitätssicherung bei der Umsetzung (ohne HOAI-Bauleitung).

Leistungsumfang

Was ist enthalten

  • iSFP MFH, Sanierungskonzept oder Einzelnachweis nach Norm — schriftlich, BAFA-konform
  • Maßnahmenreihenfolge mit fachlicher Begründung und Investitionsbedarf-Schätzung
  • Förderpfad-Skizze (BAFA, KfW, IFB Hamburg) mit kumulierbaren Programmen
  • Beschluss-Antrag-Formulierungsvorschlag für die Eigentümerversammlung
  • Optional: Versammlungsbegleitung (Honorar ab 250 € brutto pro Termin)

Was nicht enthalten ist

  • Rechtsverbindliche WEG-Beschluss-Formulierung — juristische Endabnahme durch Verwaltungsbeirat oder Fachanwalt
  • HOAI-Planungsleistung, Ausführungsplanung oder Bauleitung
  • Direkte Beauftragung von Handwerksbetrieben (Beauftragung obliegt der WEG)
  • Förderzusagen oder Steuerberatung (z. B. § 35c EStG für selbstnutzende Eigentümer)

Erfahrungsbasis

  • Hamburger Reihenhauskomplex
    13 Wohneinheiten · ca. 1.370 m² NGF · Heizungsaustausch · Heizlast DIN EN 12831 · Heizflächenanalyse · Präsentation in der Eigentümerversammlung
  • Hamburger Mehrfamilienhaus eines Sozialträgers
    iSFP · Effizienzhaus-85-Pfad · BEG-Förderpfad
  • Mehrere Hamburger EFH und MFH
    Heizlast DIN EN 12831 · Heizflächenanalyse (EN 442 · EN 1264) · Hydraulischer Abgleich Verfahren B

Förderung für Mehrfamilienhäuser und WEGs in Hamburg

Bund (KfW, BAFA) und IFB Hamburg — inklusive IFB-WEGfinanz als Darlehen ausschließlich für Wohnungseigentümergemeinschaften. Welche Kombination zum Vorhaben passt, klären wir im Erstgespräch.

Förderpfad für Mehrfamilienhäuser in Hamburg →

Häufige Fragen

Wie wird das Sanierungskonzept beschluss-fähig?

Eine Eigentümerversammlung braucht eine technisch nachvollziehbare Grundlage, eine Förderpfad-Skizze und eine klare Maßnahmenreihenfolge. Der Bericht wird so aufbereitet, dass diese drei Elemente ohne weitere Erläuterung versteh- und beschluss-fähig sind. Die juristische Endabnahme der Beschluss-Formulierung liegt beim Verwaltungsbeirat oder einem Fachanwalt.

Welche Fördermittel kommen für WEGs in Hamburg in Frage?

Auf Bundesebene BAFA (BEG EM), KfW (BEG WG) und §35c EStG für selbstgenutzte Wohneinheiten. Auf Landesebene die IFB Hamburg mit Wärmeschutz im Gebäudebestand, Erneuerbare Wärme und das WEG-spezifische Darlehensprogramm IFB-WEGfinanz.

Was kostet das pro Wohneinheit — Beratung und Maßnahmen?

iSFP fürs MFH: Kundenanteil ab 2.350 € brutto für die gesamte WEG (nach BAFA-Zuschuss) — bei 10 Einheiten also rund 235 € pro Wohneinheit. Maßnahmen-Kosten variieren stark; als Größenordnung für eine Hülle-Sanierung 15.000–40.000 € pro Wohneinheit vor Förderung. Die beschlussfähige Unterlage weist die konkrete Zahl pro Einheit aus.

Wer zahlt was — Rücklage, Sonderumlage oder Kredit?

Grundsätzlich verteilen sich Kosten nach Miteigentumsanteilen, sofern die Teilungserklärung nichts anderes regelt. Für die Finanzierung stehen Erhaltungsrücklage, Sonderumlage oder der IFB-WEGfinanz-Kredit zur Wahl, der ohne grundbuchliche Sicherung auskommt. Die Optionen werden in der Beschlussvorlage mit Zahlen gegenübergestellt — die Entscheidung trifft die Versammlung.

Gas-Etagenheizungen — was gilt für unsere WEG nach GEG?

Fällt die erste Gas-Etagenheizung endgültig aus, hat die WEG nach GEG bis zu fünf Jahre Zeit für eine Grundsatzentscheidung: auf Zentralheizung umstellen oder dezentral bleiben. Das klingt nach viel Zeit — die Entscheidungsfindung in einer Eigentümergemeinschaft braucht sie aber auch. Wer früh ein Konzept beauftragt, verhindert, dass am Ende die Frist die Entscheidung diktiert.

Was ist der IFB-WEGfinanz?

Ein Darlehensprogramm der IFB Hamburg, das exklusiv Wohnungseigentümergemeinschaften offen steht. Bis 35.000 € pro Wohneinheit, vereinfachtes Verfahren ohne grundbuchliche Sicherung. Aktuelle Konditionen werden vor jeder Anwendung geprüft.

Was passiert mit Eigentümern, die nicht zustimmen?

Das WEG-Recht regelt das im Detail. Die Energieberatung liefert die fachliche Grundlage, die Beschluss-Fähigkeit ist eine juristische Frage — bei Bedarf in Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat oder einem Fachanwalt.

Wie viele Vor-Ort-Termine sind typisch?

Bei einem mittleren MFH/WEG: 1 bis 2 Termine für die Bestandsaufnahme, abhängig von Bestandsstruktur und Anzahl der Wohneinheiten. Für die Begleitung der Eigentümerversammlung kann ein weiterer Termin sinnvoll sein.

Wie ist die Abstimmung mit Hausverwaltung, TGA-Planern und Handwerk geregelt?

Direkte fachliche Abstimmung mit Verwalter, externen Fachplanern und ausführenden Gewerken ist eingeplant — Teil der Baubegleitung und der WEG-Beratung. Beauftragung der Gewerke selbst obliegt der WEG.

Beschlussgrundlage vorbereiten

Im Erstgespräch klären wir Anlass, Eigentumsstruktur und ersten Förderpfad-Eindruck — die fachliche Grundlage für eine beschlussfähige Eigentümerversammlung.

iSFP MFH einordnen

Stand: Mai 2026